§14a EnWG

Steuern Sie Wärmepumpe, Wallbox und Speicher §14a-konform – ohne separate Steuerbox im Keller

VREYs Smart-Meter-Gateway hat die CLS-Schnittstelle bereits an Bord. Sichern Sie sich frühen Zugang zur Steuerungs-Funktionalität über die Warteliste.

Smart-Meter-Gateway mit CLS-Schnittstelle als Standard im VREY-Setup
§14a-konformes Setup ohne Zusatzhardware
Frühzugang zu neuen Energieprodukten von VREY
Bekannt aus Magazinen wie
Immobilienmanager
Die Wohnungswirtschaft
Gebäude-Energieberater
Immobilien Zeitung
Deutsche Startups
Immocation
PV Magazine
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Die Regulierung

Warum Wärmepumpe, Wallbox und Speicher steuerbar sein müssen

Seit Januar 2024 müssen neue netzwirksame Verbrauchseinrichtungen (Wärmepumpen, Wallboxen und Heimspeicher) über 4,2 Kilowatt nach §14a EnWG steuerbar sein. Der Netzbetreiber darf bei Netzengpässen die Leistung temporär reduzieren. Im Gegenzug bekommen Eigentümer reduzierte Netzentgelte.

Pflicht seit 2024

Neue Geräte über 4,2 Kilowatt müssen ab Inbetriebnahme steuerbar gemacht werden.

Reduzierte Netzentgelte

Eigentümer können zwischen pauschaler Reduktion und prozentualer Reduktion auf Netzengelte wählen.

Energiemanagement in Vorbereitung

Dieselbe Gateway-Infrastruktur ist die technische Basis für fortschrittliches Energiemanagement und künftige dynamische Stromtarife.

Anschluss an heute

Das Smart-Meter-Gateway, das ohnehin kommt, übernimmt die Steuerung

§14a-Steuerung läuft über die CLS-Schnittstelle am Smart-Meter-Gateway. Wer VREYs Messstellenbetrieb nutzt, hat genau diese Infrastruktur bereits installiert – ohne separate Steuerbox im Keller, wie sie manche Anbieter zusätzlich verbauen.

Heute
Smart-Meter-Gateway mit CLS-Schnittstelle als Standard bei jedem VREY-Messstellenbetrieb-Setup.
Übergang
Anbindung der steuerbaren Geräte an die CLS-Schnittstelle, Konfiguration der Steuerlogik mit dem Netzbetreiber.
Mit Freischaltung
§14a-konforme Steuerung senkt die Netzentgelte und bereitet Energiemanagement vor – alles auf der bereits vorhandenen Smart-Meter-Infrastruktur.
Module nach §14a EnWG

Wie Sie von reduzierten Netzentgelten profitieren

Modul 1: Pauschal
Sie erhalten eine pauschale Reduzierung des Netzentgeltes - unabhängig vom Verbrauch. Je nach Netzgebiet beläuft sich der Rabatt auf 110€ bis 190€ (brutto) pro Jahr.
Modul 2: Prozentual
Das Netzentgelt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung wird um 60% gesenkt. Die Entlastung ist abhängig vom Verbrauch und erfordert einen separaten Zähler für das steuerbare Gerät.
Modul 3: Zeitvariabel
Ziel des Moduls ist die Reduktion von Lastspitzen. Es werden drei Zeitfenster für Netzentgelte eingeführt. Sie sparen durch intelligente Lastverschiebung. Erfordert Smart Meter. Mit Modul 1 kombinierbar.

Häufige Fragen

Lohnt sich §14a wirtschaftlich?

Die Netzentgelt-Reduktion bewegt sich pro steuerbares Gerät in einem niedrigen bis mittleren dreistelligen Euro-Bereich pro Jahr – je nach gewählter Reduktions-Variante und Verbrauchsprofil. Bei mehreren Geräten im Portfolio summiert sich das spürbar.

Was passiert, wenn der Netzbetreiber abregelt?

Die Leistung wird temporär gedimmt, nicht abgeschaltet. Für Wärmepumpen bedeutet das reduzierte Heizleistung für maximal zwei Stunden am Tag. In der Praxis ist das bislang noch nie eingetreten und dient als Vorsichtsmaßnahme für mögliche Netzengpässe – Sie merken im Betrieb in der Regel nichts davon.

Brauche ich neue Hardware für die Steuerung?

Nein, wenn Ihr Messstellenbetrieb über ein Smart-Meter-Gateway mit CLS-Schnittstelle läuft. VREY-Setups sind dafür ausgelegt. Separate Steuerboxen, wie sie manche Anbieter zusätzlich verbauen, werden nicht benötigt.

Was ist mit dynamischen Tarifen?

Dynamische Stromtarife laufen auf derselben Smart-Meter-Gateway-Infrastruktur. Die Steuerungs-Funktionalität, die §14a ermöglicht, ist die technische Voraussetzung, um Verbrauchsgeräte automatisch in günstige Tarifphasen zu schieben.

Wann ist VREYs Steuerungs-Funktionalität live?

Wir arbeiten an der Freischaltung. Warteliste-Mitglieder bekommen den Zeitplan, sobald er konkret ist.

Bin ich von §14a überhaupt betroffen?

Wenn Sie neue Wärmepumpen, Wallboxen oder Heimspeicher über 4,2 Kilowatt im Mehrfamilienhaus betreiben, ja. Bestehende Geräte sind übergangsweise befreit, alle neuen Anlagen ab Januar 2024 müssen steuerbar sein.

Auf die Warteliste setzen

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