Für Wohnungsbaugenossenschaften

Liefern Sie Ihren Mitgliedern günstigen Solarstrom vom eigenen Dach – ohne Vollversorgerpflichten und ohne interne Abrechnungsstruktur

VREY empfiehlt das passende Modell – GGV oder Mieterstrom –, betreibt die Zähler und rechnet im Namen der Genossenschaft mit den Mitgliedern ab.

BDEW-zertifizierter Messstellenbetrieb für lokalen Solarstromverkauf
Über 3.000 Zähler in 16 Bundesländern
Eigenbetrieb statt Dachverpachtung – Kontrolle und Nutzen bleiben in der Genossenschaft
Bekannt aus Magazinen wie
Immobilienmanager
Die Wohnungswirtschaft
Gebäude-Energieberater
Immobilien Zeitung
Deutsche Startups
Immocation
PV Magazine
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Warum Genossenschaften die Solarstrom-Entscheidung verschieben

Mitglieder sollen vom Bestand profitieren – das ist Genossenschaftsprinzip. Trotzdem landen viele Vorstände bei Dachverpachtung oder Volleinspeisung, weil vier Fragen ungeklärt sind:

Wer profitiert wie, und ist das fair verteilt?
Innerhalb eines Gebäudes muss klar sein, wie der Solarstrom auf teilnehmende Bewohner verteilt wird. Ohne nachvollziehbare Verteilungslogik bleibt das Thema in der Vorstandssitzung hängen.
Rechnet sich die Anlage im Vergleich zur Einspeisung?
Genossenschaften haben den Anspruch, dass sich die Anlage rechnet und die Überschüsse an die Genossen - in Form von günstigen Solarstrom - weitergereicht werden können. Ohne konservative Wirtschaftlichkeitsrechnung wird der Vorstand nicht zustimmen.
Warum kann unser Stadtwerk die GGV nicht? Geht das überhaupt?
Für viele Genossenschaften sind die Stadtwerke der erste Ansprechpartner. Das Stadtwerk kann die GGV oder modernes Mieterstrom-Setup operativ und IT-seitig aber meistens nicht abbilden – das schafft Fragen hinsichtlich der Umsetzbarkeit.
Wie viel zusätzlicher Aufwand entsteht durch die lokale Solarstromversorgung
Mieterstrom und der Verkauf an Genossen galt lange als sehr komplex. Ohne einen klaren Plan wie sich Aufwände begrenzen lassen, wird von der Umsetzung abgesehen. VREY beantwortet alle vier Fragen in der Wirtschaftlichkeitsrechnung und liefert Material, das die Projekte durch jedes Gremium bringt.
Status quo

Dachverpachtung und Volleinspeisung gehen am Genossenschaftsgedanken vorbei

Dachverpachtung gibt den Solarstrom-Vorteil an externe Pächter – nicht an die eigenen Mitglieder. Volleinspeisung bringt 8 bis 11 Cent pro Kilowattstunde EEG-Vergütung,ohne Kostenersparnis für die Genossen. Beide Wege widersprechen dem Prinzip „gemeinsam profitieren, lokal wirtschaften" – und der Mitgliedervorteil wird nicht sichtbar.

Das Modell

So funktioniert GGV in Ihrer Genossenschaft

Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung verkauft die Genossenschaft den Solarstrom vom eigenen Dach direkt an die Bewohner – Mitglieder und Mieter in den Wohneinheiten. Den Reststrom bezieht jeder Bewohner weiter über den eigenen Versorger, der oft das lokale Stadtwerk ist. Damit verkauft die Genossenschaft Solarstrom, ohne zum Vollversorger zu werden.

Teilversorgung mit Solarstrom durch die Genossenschaft
Die PV-Anlage steht im Eigentum der Genossenschaft. VREYs Smart Meter messen wohnungsgenau, was bei welchem Bewohner ankommt. Der Überschuss geht über die Überschusseinspeisung ins Netz – mit EEG-Vergütung an die Genossenschaft.
Reststromlieferung durch den Energieversorger
Bewohner beziehen Reststrom weiter vom frei wählbarenEnergieversorger – das Stadtwerk-Verhältnis bleibt unberührt. Die Genossenschaft übernimmt keine Vollversorgerpflichten und keine Lieferantenrolle.
Modellvergleich

GGV oder Mieterstrom – welches Modell wählt Ihre Genossenschaft?

Beide Modelle bringen Solarstrom zu den Mitgliedern. Für Genossenschaften ist GGV in der Regel die passende Wahl, weil die Vollversorgerpflichten von Mieterstrom mit der Stadtwerke-Beziehung kollidieren und höheren Aufwand erzeugen.

GGV
Mieterstrom
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Reststromlieferung
Mitglied wählt selbst – Stadtwerk-Beziehung bleibt
Genossenschaft liefert auch den Reststrom
Erlöslogik
Freie Preisgestaltung für Solarstrom
Max. 90 Prozent Grundversorgertarif + Mieterstromzuschlag + Marge auf Reststrom + Grundgebühr je Teilnehmer
Aufwand für die Genossenschaft
Niedrig, keine Vollversorgerpflichten
Höher durch Vollversorgerpflichten
Teilnahmequote
80 bis 90 Prozent
40 bis 65 Prozent
Beste Eignung
Bestand, sozialer Mitgliedervorteil
Neubau, Genossenschaften mit Versorgerstruktur
Umsetzung mit VREY
Komplettes Setup
Komplettes Setup
Leistungen

Was VREY für Ihre Genossenschaft übernimmt

Modellprüfung und Projektplanung

Wir prüfen, welches Modell für Ihr Objekt wirtschaftlich, operativ und aus Mitgliederperspektive passt – und führen das Projekt vom Vorstandsbeschluss bis in den laufenden Betrieb.

Messstellenbetrieb

Smart-Meter-basierter Messstellenbetrieb, virtuelle Summenzählung und Marktkommunikation – BDEW-zertifiziert, ohne Wandlerschrank im Keller.

Abrechnung und Zahlungsabwicklung

Wohnungsgenaue Abrechnung im Namen der Genossenschaft, SEPA-Lastschrift, Mahnwesen und Auszahlung an die Genossenschaft – inklusive Buchhaltungs-Export.

Besipielrechnung

Mitgliedervorteil und Genossenschafts-Erlös

So sieht die Wirtschaftlichkeit in einer typischen Genossenschaftsanlage aus – orientiert am Referenzprojekt St. Bruno-Werk eG mit 80 Wohneinheiten und 91 kWp.

kWp PV-Anlage
91 kWp
Modell
GGV
Wohneinheiten
80
Teilnahmequote
80%

Durchschnittliche jährliche Stromkostenersparnis je teilnehmendem Mitglied

100 bis 250 Euro

Typische Teilnahmequote in unseren GGV-Projekten

Über 80 Prozent

Für die Genossenschaft aus dem lokalen Solarstromverkauf, kalkulierbar bis zum Ende der Anlagenlaufzeit

Zusätzliche Einnahmen

Die Vorteile von Genossenschaften mit VREY

Mitgliedervorteil sichtbar machen
Günstigerer Strom für die Mitglieder ist ein konkreter, messbarer Mehrwert aus dem eigenen Bestand – kein Marketing-Versprechen.
Schwarze Null plus sozialer Gedanke
Das Modell rechnet sich auch im konservativen Szenario und liefert einen genossenschaftlich verteilbaren Vorteil.
Kontrolle in der Genossenschaft
Dach, Anlage, Mitglieder-Beziehung und wirtschaftlicher Nutzen bleiben im Eigenbetrieb – nicht beim Dachpächter oder einem externen Versorger.
Stadtwerke-Beziehung bleibt unberührt
Bei GGV behalten Mitglieder ihren Reststromvertrag, z.B. mit dem Stadtwerk. Auch im Messstellenbetrieb arbeiten wir kollaborativ zusammen.
Verlässlicher Betrieb über 20 Jahre
Messung, Abrechnung und Auszahlung laufen durchgängig – ohne dass Vorstand, Aufsichtsrat oder Mitgliederverwaltung den Betrieb überwachen müssen.
Langfristige Verantwortung für den Bestand
Lokaler Solarstromverkauf passt zur langfristigen Verantwortung einer Genossenschaft für Liegenschaften und Gemeinschaft – über Generationen.

So läuft Ihr Genossenschaftsprojekt

1
Erstberatung und Wirtschaftlichkeitsanalyse
Wir beraten die Genossenschaft unverbindlich und erstellen die Wirtschaftlichkeitsrechnung – mit Mitgliedervorteil und Erlös für die Genossenschaft.
2
Vorstand, Aufsichtsrat und Gremien
Wir liefern Vorlagen für Vorstand, Aufsichtsrat und gegebenenfalls Generalversammlung. Auf Wunsch stehen wir für Gremien-Termine zur Verfügung.
3
Installation und Inbetriebnahme
Wir koordinieren PV-Installation, Smart-Meter-Einbau und alle energierechtlichen Pflichten – inklusive Mitgliederkommunikation und Vertragsannahme.
4
Laufender Betrieb
VREY misst, rechnet im Namen der Genossenschaft mit den Mitgliedern ab und zahlt den Erlös an die Genossenschaft aus – durchgängig.

Häufige Fragen von Solarteuren

Welches Modell ist für unsere Genossenschaft besser geeignet – GGV oder Mieterstrom?

Für Genossenschaften ist GGV in der Regel die passende Wahl: weniger Aufwand, höhere Teilnahmequote, keine Vollversorgerpflichten. Ein einfacher Weg um Ihre Genossen mit Solarstrom vom eigenen Dach zu versorgen.. Mieterstrom passt bei Neubau oder für Genossenschaften mit eigener Versorgerstruktur. Wir prüfen das konkret für Ihren Bestand.

Müssen unsere Mitglieder den Solarstrom abnehmen?

Nein. Bei GGV ist die Teilnahme freiwillig. In unseren Projekten liegt die Teilnahmequote regelmäßig über 80 Prozent – auch in Genossenschaftsbeständen.

Wer schließt den Vertrag mit den Mitgliedern – die Genossenschaft oder VREY?

Die Genossenschaft. Stromliefererträge laufen zwischen Genossenschaft und Mitgliedern. VREY übernimmt Messstellenbetrieb, Abrechnung und Zahlungsabwicklung im Auftrag der Genossenschaft – als Dienstleister, nicht als Vertragspartner der Mitglieder.

Wie viel günstiger ist der Strom für die Mitglieder?

Bei GGV setzen Sie den Preis selbst – meistens 20 Prozent unter dem Grundversorgertarif des jeweiligen Netzgebiets. Bei Mieterstrom liegt die Obergrenze bei 90 Prozent des Grundversorgertarifs. In der Modellprüfung empfehlen wir einen Preis, der Mitgliedervorteil und Wirtschaftlichkeit ausbalanciert.

Gibt es steuerliche Implikationen für Genossenschaften?

Bei GGV entfallen üblicherweise die steuerlichen Bedenken, die bei Mieterstrom bestehen – insbesondere rund um die Gewerbesteuerbefreiung von Wohnungsbaugenossenschaften. Wir greifen auf Erfahrungswerte aus laufenden Projekten zurück und prüfen Ihre Situation gemeinsam mit Ihnen. Bei Bedarf ziehen wir Ihren Steuerberater hinzu.

Welche rechtlichen Pflichten haben wir als Genossenschaft?

Sie betreiben die Anlage und schließen die Stromliefererträge mit den Mitgliedern. Die energierechtlichen Pflichten – Messung, Abrechnung, Marktkommunikation – liegen bei VREY als Messstellenbetreiber und Abrechnungsdienstleister. Lieferantenpflichten nach EnWG entstehen für die Genossenschaft bei GGV nicht.

Wie lange dauert die Umsetzung?

Üblicherweise drei bis sechs Monate von der ersten Modellprüfung bis zur Inbetriebnahme. Bei Genossenschaften mit längeren Gremienlaufzeiten planen wir den Zeitraum vor dem Beschluss großzügiger.

Solarpflicht als Chance für Genossenschaften?

In Bundesländern mit PV-Pflicht bei Neubau oder Sanierung können Genossenschaften die Pflicht-Investition direkt in einen Mitgliedervorteil umwandeln.

Welche Anmeldepflichten bestehen?

PV-Anlage beim Netzbetreiber, Messkonzept beim Netzbetreiber, gegebenenfalls Eintragung im Marktstammdatenregister. VREY und Ihr Solarfachpartner unterstützen bei den notwendigen Anmeldungen im Auftrag der Genossenschaft.