Liefern Sie Ihren Mitgliedern günstigen Solarstrom vom eigenen Dach – ohne Vollversorgerpflichten und ohne interne Abrechnungsstruktur
VREY empfiehlt das passende Modell – GGV oder Mieterstrom –, betreibt die Zähler und rechnet im Namen der Genossenschaft mit den Mitgliedern ab.















Warum Genossenschaften die Solarstrom-Entscheidung verschieben
Mitglieder sollen vom Bestand profitieren – das ist Genossenschaftsprinzip. Trotzdem landen viele Vorstände bei Dachverpachtung oder Volleinspeisung, weil vier Fragen ungeklärt sind:
Dachverpachtung und Volleinspeisung gehen am Genossenschaftsgedanken vorbei
Dachverpachtung gibt den Solarstrom-Vorteil an externe Pächter – nicht an die eigenen Mitglieder. Volleinspeisung bringt 8 bis 11 Cent pro Kilowattstunde EEG-Vergütung,ohne Kostenersparnis für die Genossen. Beide Wege widersprechen dem Prinzip „gemeinsam profitieren, lokal wirtschaften" – und der Mitgliedervorteil wird nicht sichtbar.
So funktioniert GGV in Ihrer Genossenschaft
Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung verkauft die Genossenschaft den Solarstrom vom eigenen Dach direkt an die Bewohner – Mitglieder und Mieter in den Wohneinheiten. Den Reststrom bezieht jeder Bewohner weiter über den eigenen Versorger, der oft das lokale Stadtwerk ist. Damit verkauft die Genossenschaft Solarstrom, ohne zum Vollversorger zu werden.

GGV oder Mieterstrom – welches Modell wählt Ihre Genossenschaft?
Beide Modelle bringen Solarstrom zu den Mitgliedern. Für Genossenschaften ist GGV in der Regel die passende Wahl, weil die Vollversorgerpflichten von Mieterstrom mit der Stadtwerke-Beziehung kollidieren und höheren Aufwand erzeugen.

Was VREY für Ihre Genossenschaft übernimmt


Mitgliedervorteil und Genossenschafts-Erlös
So sieht die Wirtschaftlichkeit in einer typischen Genossenschaftsanlage aus – orientiert am Referenzprojekt St. Bruno-Werk eG mit 80 Wohneinheiten und 91 kWp.
Durchschnittliche jährliche Stromkostenersparnis je teilnehmendem Mitglied
Typische Teilnahmequote in unseren GGV-Projekten
Für die Genossenschaft aus dem lokalen Solarstromverkauf, kalkulierbar bis zum Ende der Anlagenlaufzeit

Die Vorteile von Genossenschaften mit VREY
St. Bruno-Werk eG: GGV in einer Wohnungsgenossenschaft
Die Wohnungsgenossenschaft St. Bruno-Werk eG hat in Würzburg ein Neubauprojekt mit GGV nach §42b EnWG umgesetzt. Mieter beziehen den Solarstrom vom eigenen Dach – ab dem Einzug.
So läuft Ihr Genossenschaftsprojekt








Häufige Fragen von Solarteuren
Welches Modell ist für unsere Genossenschaft besser geeignet – GGV oder Mieterstrom?
Für Genossenschaften ist GGV in der Regel die passende Wahl: weniger Aufwand, höhere Teilnahmequote, keine Vollversorgerpflichten. Ein einfacher Weg um Ihre Genossen mit Solarstrom vom eigenen Dach zu versorgen.. Mieterstrom passt bei Neubau oder für Genossenschaften mit eigener Versorgerstruktur. Wir prüfen das konkret für Ihren Bestand.
Müssen unsere Mitglieder den Solarstrom abnehmen?
Nein. Bei GGV ist die Teilnahme freiwillig. In unseren Projekten liegt die Teilnahmequote regelmäßig über 80 Prozent – auch in Genossenschaftsbeständen.
Wer schließt den Vertrag mit den Mitgliedern – die Genossenschaft oder VREY?
Die Genossenschaft. Stromliefererträge laufen zwischen Genossenschaft und Mitgliedern. VREY übernimmt Messstellenbetrieb, Abrechnung und Zahlungsabwicklung im Auftrag der Genossenschaft – als Dienstleister, nicht als Vertragspartner der Mitglieder.
Wie viel günstiger ist der Strom für die Mitglieder?
Bei GGV setzen Sie den Preis selbst – meistens 20 Prozent unter dem Grundversorgertarif des jeweiligen Netzgebiets. Bei Mieterstrom liegt die Obergrenze bei 90 Prozent des Grundversorgertarifs. In der Modellprüfung empfehlen wir einen Preis, der Mitgliedervorteil und Wirtschaftlichkeit ausbalanciert.
Gibt es steuerliche Implikationen für Genossenschaften?
Bei GGV entfallen üblicherweise die steuerlichen Bedenken, die bei Mieterstrom bestehen – insbesondere rund um die Gewerbesteuerbefreiung von Wohnungsbaugenossenschaften. Wir greifen auf Erfahrungswerte aus laufenden Projekten zurück und prüfen Ihre Situation gemeinsam mit Ihnen. Bei Bedarf ziehen wir Ihren Steuerberater hinzu.
Welche rechtlichen Pflichten haben wir als Genossenschaft?
Sie betreiben die Anlage und schließen die Stromliefererträge mit den Mitgliedern. Die energierechtlichen Pflichten – Messung, Abrechnung, Marktkommunikation – liegen bei VREY als Messstellenbetreiber und Abrechnungsdienstleister. Lieferantenpflichten nach EnWG entstehen für die Genossenschaft bei GGV nicht.
Wie lange dauert die Umsetzung?
Üblicherweise drei bis sechs Monate von der ersten Modellprüfung bis zur Inbetriebnahme. Bei Genossenschaften mit längeren Gremienlaufzeiten planen wir den Zeitraum vor dem Beschluss großzügiger.
Solarpflicht als Chance für Genossenschaften?
In Bundesländern mit PV-Pflicht bei Neubau oder Sanierung können Genossenschaften die Pflicht-Investition direkt in einen Mitgliedervorteil umwandeln.
Welche Anmeldepflichten bestehen?
PV-Anlage beim Netzbetreiber, Messkonzept beim Netzbetreiber, gegebenenfalls Eintragung im Marktstammdatenregister. VREY und Ihr Solarfachpartner unterstützen bei den notwendigen Anmeldungen im Auftrag der Genossenschaft.






