Bereiten Sie den PV-Beschluss vor – mit Zahlen, Verteilungslogik und Umsetzungs-Sicherheit
VREY liefert die Entscheidungsgrundlage für die Versammlung und übernimmt nach dem Beschluss Messstellenbetrieb, Abrechnung und Zahlungsabwicklung – für GGV und Mieterstrom.















Warum WEGs den Solarstrom-Beschluss oft vertagen
WEGs wollen Solarstrom wirtschaftlich nutzen. Vertagt wird der Beschluss meistens nicht, weil das Modell schlecht ist, sondern weil vier Fragen unbeantwortet bleiben – und ohne Antworten stimmt keine Eigentümerversammlung zu:
So funktioniert GGV in Ihrer Eigentümergemeinschaft
Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird die WEG zum Anlagenbetreiber. Der Solarstrom vom Dach versorgt die teilnehmenden Wohneinheiten direkt. Den Reststrom bezieht jeder Bewohner weiter über den eigenen Versorger. Damit verkauft die WEG Solarstrom, ohne zum Vollversorger zu werden.
Beschluss vertagen ist auch eine Entscheidung – jedes Jahr ohne Beschluss kostet
Solange die WEG keinen Beschluss fasst, läuft die Anlage – wenn sie vorhanden ist – auf Volleinspeisung unter den Möglichkeiten. Oder die WEG investiert gar nicht erst. In beiden Fällen entgehen den Eigentümern jährlich vierstellige Beträge an möglicher Stromkostenersparnis oder Erlös – Jahr für Jahr, solange der Beschluss offen bleibt.
So funktioniert GGV in Ihrer Eigentümergemeinschaft
Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird die WEG zum Anlagenbetreiber. Der Solarstrom vom Dach versorgt die teilnehmenden Wohneinheiten direkt. Den Reststrom bezieht jeder Bewohner weiter über den eigenen Versorger. Damit verkauft die WEG Solarstrom, ohne zum Vollversorger zu werden.

GGV oder Mieterstrom – welches Modell wählt Ihre WEG?
Beide Modelle bringen den Solarstrom zu den Bewohnern. Der Unterschied liegt in Erlöslogik, Aufwand und Bewohner-Akzeptanz. Für WEGs ist GGV in der Regel die passende Wahl, weil die Vollversorgerpflichten von Mieterstrom über die WEG-Struktur nicht ohne weiteres tragbar sind.

Was VREY für Ihre Eigentümergemeinschaft übernimmt


Wer hat welchen Vertrag mit wem
Eines der häufigsten Missverständnisse vor dem Beschluss: Wer ist eigentlich Vertragspartner mit wem. Die Antwort ist sauber strukturiert.
Ist Anlagenbetreiber. Sie schließt einen Dienstleistungsvertrag mit VREY und Gebäudestromnutzungsverträge mit den teilnehmenden Wohneinheiten.
Ist Vertragspartner der WEG für Messstellenbetrieb, Abrechnung und Zahlungsabwicklung. VREY ist nicht Vertragspartner einzelner Eigentümer oder Bewohner für die Stromlieferung.
Schließt einen Gebäudestromnutzungsvertrag mit der WEG. Reststrombezug läuft weiter über den frei gewählten Energieversorger.
Unterstützt beim Vertragsschluss und der Bewohnerkommunikation. Erhält Zugang zum Abrechnungsportal für Einsicht in Abrechnungen und Strommengen. Übermittelt Informationen zu Umzügen und Vertragsänderungen.
Stromkostenersparnis je Eigentümer
So sieht die typische Ersparnis aus, wenn ein WEG-Eigentümer seine Wohnung selbst bewohnt und an der Gebäudestromversorgung teilnimmt – jährlich, nach Abzug aller Kosten.
Für die technische und organisatorische Realisierung [der GGV] haben wir uns für die Zusammenarbeit mit VREY entschieden – und möchten diese Wahl ausdrücklich empfehlen. Die Umsetzung der GGV erfordert rechtliche Sicherheit, technische Kompetenz und transparente Prozesse. VREY bietet all dies und entlastet Wohnungsunternehmen erheblich. Wir sehen VREY als verlässlichen Partner für die erfolgreiche Einführung von GGV in der Wohnungswirtschaft.
Die Vorteile für Eigentümergemeinschaften mit VREY
Vorteile für Eigentümer: unabhängig davon, ob Sie selbst dort wohnen oder vermieten
In einer WEG sitzen meistens beide Eigentümer-Typen am Tisch. Damit der Beschluss durchgeht, muss jede Gruppe ihren konkreten Vorteil sehen.


In vier Schritten zum Beschluss und Betrieb
Das sagen Kunden
Für die technische und organisatorische Realisierung [der GGV] haben wir uns für die Zusammenarbeit mit VREY entschieden – und möchten diese Wahl ausdrücklich empfehlen. Die Umsetzung der GGV erfordert rechtliche Sicherheit, technische Kompetenz und transparente Prozesse. VREY bietet all dies und entlastet Wohnungsunternehmen erheblich. Wir sehen VREY als verlässlichen Partner für die erfolgreiche Einführung von GGV in der Wohnungswirtschaft.
Wir freuen uns mit VREY einen starken Partner für die reibungslose Umsetzung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung gefunden zu haben
Um die Energiewende lokal voranzubringen, habe ich auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern PV-Anlagen errichtet. Dabei treibt mich nicht die Einspeisung, sondern der größtmögliche Verbrauch im Haus. Die gesetzliche Möglichkeit der GGV finde ich sehr pragmatisch und viel einfacher als die „alten“ Mieterstromkonzepte. Nach einem Jahr vergeblicher Suche nach einem Messstellenbetreiber der das Konzept umsetzt bin ich auf die Firma VREY gestoßen. Ich freue mich das jetzt Mieter unkompliziert vom günstigeren PV-Strom vom eigenen Dach profitieren können. Ich arbeite weiter daran so wenig wie möglich PV-Strom ins Netz zu speisen.
Infopaket und Beschlussvorlage für WEGs kostenlos herunterladen
Was Eigentümer, Beiräte und Verwalter brauchen, um den Beschluss vorzubereiten – in einem Paket zusammengefasst.

Häufige Fragen privater Vermieter
Welche Mehrheit braucht der Beschluss?
Für die bauliche Veränderung (Errichtung der PV-Anlage) reicht die einfache Mehrheit nach §20 Abs. 1 WEG. Die Kostenverteilung trifft grundsätzlich nur die zustimmenden Eigentümer (§21 Abs. 3 WEG). Soll die Kostenverteilung anders geregelt werden, ist eine doppelt qualifizierte Mehrheit oder ein Doppelbeschluss erforderlich. Wir konkretisieren das in der Beschlussvorlage für Ihre WEG.
Was passiert, wenn ein Eigentümer nicht teilnehmen will?
Eigentümer selbst sind nicht „Teilnehmer“ des Solarstrom-Angebots, sondern die selbstnutzenden Eigentümer oder Mieter in den Wohneinheiten. Die Teilnahme der Bewohner ist freiwillig.
Wer kann an der GGV teilnehmen?
Selbstnutzende Eigentümer und Mieter in den Wohneinheiten der WEG. Allgemeinstrom (Treppenhausbeleuchtung, Aufzug) kann ebenfalls aus der Anlage versorgt werden.
Was kostet die Umsetzung?
Die einmaligen Kosten setzen sich zusammen aus PV-Anlage, Smart-Meter-Setup und VREY-Projektierung. Laufende Kosten sind die Softwaregebühr je Zähler. Konkrete Zahlen liefert die Wirtschaftlichkeitsrechnung.
Brauche ich einen neuen Stromvertrag?
Nein. Bei GGV behalten Sie Ihren Reststromvertrag. Sie schließen zusätzlich einen Gebäudestromnutzungsvertrag mit der WEG ab und beziehen den Solarstrom-Anteil zum vereinbarten Preis.
Wer schließt den Vertrag mit den Bewohnern – die WEG oder einzelne Eigentümer?
Bei GGV ist die WEG als Gemeinschaft Betreiberin. Gebäudestromnutzungsverträge laufen zwischen WEG und teilnehmenden Wohneinheiten. VREY übernimmt Messstellenbetrieb, Abrechnung und Zahlungsabwicklung im Auftrag der WEG.
Was passiert mit überschussigem Solarstrom?
Was nicht im Gebäude verbraucht wird, wird über die Überschusseinspeisung ins Netz eingespeist – mit EEG-Vergütung an die WEG.
Wie wird der Strom aufgeteilt?
VREY misst wohnungsgenau über Smart Meter und teilt den Solarstrom nach einem im Beschluss festgelegten Schlüssel zu – üblich ist die dynamische Verteilung nach tatsächlichem Verbrauch.
Wie wird der Strompreis festgelegt?
Bei GGV haben Sie freie Preisgestaltung. Üblich sind 10 bis 20 Prozent unter dem Grundversorgertarif – das macht den Vorteil für die teilnehmenden Eigentümer und Bewohner sichtbar, ohne die Wirtschaftlichkeit der Anlage zu untergraben.






