Für Eigentümergemeinschaften

Bereiten Sie den PV-Beschluss vor – mit Zahlen, Verteilungslogik und Umsetzungs-Sicherheit

VREY liefert die Entscheidungsgrundlage für die Versammlung und übernimmt nach dem Beschluss Messstellenbetrieb, Abrechnung und Zahlungsabwicklung – für GGV und Mieterstrom.

Wirtschaftlichkeitsrechnung mit Stromkostenersparnis je Eigentümer
Beschlussvorlage und TOP-Material für die Eigentümerversammlung
WEG-Webinar für Eigentümer, Beiräte und Hausverwaltungen
Bekannt aus Magazinen wie
Immobilienmanager
Die Wohnungswirtschaft
Gebäude-Energieberater
Immobilien Zeitung
Deutsche Startups
Immocation
PV Magazine
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Warum WEGs den Solarstrom-Beschluss oft vertagen

WEGs wollen Solarstrom wirtschaftlich nutzen. Vertagt wird der Beschluss meistens nicht, weil das Modell schlecht ist, sondern weil vier Fragen unbeantwortet bleiben – und ohne Antworten stimmt keine Eigentümerversammlung zu:

Wer zahlt für die Anlage?
Eigentümer wollen wissen, wer welche Kosten trägt – und ob Nicht-Teilnehmer mitzahlen müssen.
Wer profitiert wie?
Verteilung der Stromkostenersparnis und Solarerlöse muss fair und nachvollziehbar sein.
Welche Mehrheit brauchen wir?
§20 Abs. 1 WEG, §21 Abs. 3 WEG, doppelt qualifizierte Mehrheit? Ohne klare Antwort wird vertagt.
Funktioniert das langfristig?
Was passiert bei Eigentümerwechsel, Mieterwechsel, technischem Ausfall? Ohne Verlässlichkeit kein Vertrauen. VREY beantwortet alle vier Fragen in der Wirtschaftlichkeitsrechnung und liefert eine Beschlussvorlage, die in der Versammlung trägt.

So funktioniert GGV in Ihrer Eigentümergemeinschaft

Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird die WEG zum Anlagenbetreiber. Der Solarstrom vom Dach versorgt die teilnehmenden Wohneinheiten direkt. Den Reststrom bezieht jeder Bewohner weiter über den eigenen Versorger. Damit verkauft die WEG Solarstrom, ohne zum Vollversorger zu werden.

Teilversorgung mit Solarstrom durch die WEG
Die PV-Anlage steht im Gemeinschaftseigentum. VREYs Smart Meter messen wohnungsgenau, welcher Anteil bei welchem Bewohner ankommt. Überschüssiger Solarstrom geht über die Überschusseinspeisung ins Netz – mit EEG-Vergütung an die WEG.
Reststromlieferung durch Energieversorger
Eigentümer und Bewohner beziehen den Reststrom weiter bei ihrem frei gewählten Energieversorger. Bestehende Stromverträge bleiben unverändert. Die WEG übernimmt keine Vollversorgerpflichten.
Status quo

Beschluss vertagen ist auch eine Entscheidung – jedes Jahr ohne Beschluss kostet

Solange die WEG keinen Beschluss fasst, läuft die Anlage – wenn sie vorhanden ist – auf Volleinspeisung unter den Möglichkeiten. Oder die WEG investiert gar nicht erst. In beiden Fällen entgehen den Eigentümern jährlich vierstellige Beträge an möglicher Stromkostenersparnis oder Erlös – Jahr für Jahr, solange der Beschluss offen bleibt.

Das Modell

So funktioniert GGV in Ihrer Eigentümergemeinschaft

Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird die WEG zum Anlagenbetreiber. Der Solarstrom vom Dach versorgt die teilnehmenden Wohneinheiten direkt. Den Reststrom bezieht jeder Bewohner weiter über den eigenen Versorger. Damit verkauft die WEG Solarstrom, ohne zum Vollversorger zu werden.

Teilversorgung mit Solarstrom durch die WEG
Die PV-Anlage steht im Gemeinschaftseigentum. VREYs Smart Meter messen wohnungsgenau, welcher Anteil bei welchem Bewohner ankommt. Überschüssiger Solarstrom geht über die Überschusseinspeisung ins Netz – mit EEG-Vergütung an die WEG.
Reststromlieferung durch Energieversorger
Eigentümer und Bewohner beziehen den Reststrom weiter bei ihrem frei gewählten Energieversorger. Bestehende Stromverträge bleiben unverändert. Die WEG übernimmt keine Vollversorgerpflichten.
Modellvergleich

GGV oder Mieterstrom – welches Modell wählt Ihre WEG?

Beide Modelle bringen den Solarstrom zu den Bewohnern. Der Unterschied liegt in Erlöslogik, Aufwand und Bewohner-Akzeptanz. Für WEGs ist GGV in der Regel die passende Wahl, weil die Vollversorgerpflichten von Mieterstrom über die WEG-Struktur nicht ohne weiteres tragbar sind.

GGV
Mieterstrom
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Reststromlieferung
Bewohner wählt selbst
Die WEG als Betreiber liefert auch den Reststrom
Erlöslogik
Freie Preisgestaltung für Solarstrom
Max. 90 Prozent Grundversorgertarif + Mieterstromzuschlag + Marge auf Reststrom + Grundgebühr je Teilnehmer
Aufwand für die WEG
Niedrig, keine Vollversorgerpflichten
Höher durch Vollversorgerpflichten
Teilnahmequote
80 Prozent und mehr
40 bis 65 Prozent
Beste Eignung
Bestands-WEG, Aufwandsminimierung
Neubau, WEGs mit eigener Versorgerstruktur
Umsetzung mit VREY
Komplettes Setup
Komplettes Setup
Modellvergleich

Was VREY für Ihre Eigentümergemeinschaft übernimmt

Beschlussvorbereitung und Projektplanung

Wir machen den Beschluss möglich und führen das Projekt nach dem Beschluss bis in den laufenden Betrieb.

Messstellenbetrieb

Smart-Meter-Installation, virtuelle Summenzählung und Marktkommunikation – BDEW-zertifiziert, ohne Wandlerschrank im Keller.

Abrechnung und Zahlungsabwicklung

Wohnungsgenaue Abrechnung, SEPA-Lastschrift, Mahnwesen und WEG-Auszahlung. Mit Portalzugang für Verbrauchs- und Erlösdaten sowie Buchhaltungs-Export.

Wie das vertraglich läuft

Wer hat welchen Vertrag mit wem

Eines der häufigsten Missverständnisse vor dem Beschluss: Wer ist eigentlich Vertragspartner mit wem. Die Antwort ist sauber strukturiert.

Die Eigentümergemeinschaft

Ist Anlagenbetreiber. Sie schließt einen Dienstleistungsvertrag mit VREY und Gebäudestromnutzungsverträge mit den teilnehmenden Wohneinheiten.

VREY

Ist Vertragspartner der WEG für Messstellenbetrieb, Abrechnung und Zahlungsabwicklung. VREY ist nicht Vertragspartner einzelner Eigentümer oder Bewohner für die Stromlieferung.

Eigentümer (oder Bewohner)

Schließt einen Gebäudestromnutzungsvertrag mit der WEG. Reststrombezug läuft weiter über den frei gewählten Energieversorger.

Hausverwaltung

Unterstützt beim Vertragsschluss und der Bewohnerkommunikation. Erhält Zugang zum Abrechnungsportal für Einsicht in Abrechnungen und Strommengen. Übermittelt Informationen zu Umzügen und Vertragsänderungen.

Beispielrechnung

Stromkostenersparnis je Eigentümer

So sieht die typische Ersparnis aus, wenn ein WEG-Eigentümer seine Wohnung selbst bewohnt und an der Gebäudestromversorgung teilnimmt – jährlich, nach Abzug aller Kosten.

945 Euro
Stromkosten pro Jahr ohne Solaranlage
282 Euro
Stromkosten pro Jahr mit Gebäudestrom
663 Euro
Jährliche Ersparnis nach Abzug der Softwaregebühr
Kundenreferenz

Für die technische und organisatorische Realisierung [der GGV] haben wir uns für die Zusammenarbeit mit VREY entschieden – und möchten diese Wahl ausdrücklich empfehlen. Die Umsetzung der GGV erfordert rechtliche Sicherheit, technische Kompetenz und transparente Prozesse. VREY bietet all dies und entlastet Wohnungsunternehmen erheblich. Wir sehen VREY als verlässlichen Partner für die erfolgreiche Einführung von GGV in der Wohnungswirtschaft.

Frank Hermann
Geschäftsführender Vorstand, St. Bruno-Werk eG
Alle Referenzen ansehen
Konkrete Zahlen für Ihre WEG bekommen Sie in 48 Stunden – persönliche Auswertung statt Online-Schätzung.

Die Vorteile für Eigentümergemeinschaften mit VREY

Beschlussfähigkeit herstellen
Eigentümer entscheiden auf belastbarer Grundlage, nicht aus dem Bauch. Klare Verteilungslogik, klare Kostenregelung, klare Umsetzungs-Sicherheit.
Weniger Aufwand statt neuer Zuständigkeiten
Messung, Abrechnung und Auszahlung übernimmt VREY. Koordination mit dem Solarbetrieb und Mieterkommunikation laufen weiter über die Verwaltung – unterstützt von VREY. Beirat und einzelne Eigentümer müssen den Betrieb nicht selbst steuern.
Immobilienwert sichern
Eine WEG mit funktionierendem Stromverkaufsmodell ist auf dem Markt anders bewertet als eine ohne. Relevant bei Eigentümerwechsel, Refinanzierung oder Modernisierung.
Verlässlicher Betrieb über 20 Jahre
Messung, Abrechnung und Auszahlung laufen durchgängig – ohne dass Vorstand oder Beirat den Betrieb überwachen müssen.
Was die einzelnen Eigentümer davon haben

Vorteile für Eigentümer: unabhängig davon, ob Sie selbst dort wohnen oder vermieten

In einer WEG sitzen meistens beide Eigentümer-Typen am Tisch. Damit der Beschluss durchgeht, muss jede Gruppe ihren konkreten Vorteil sehen.

Wer selbst in der WEG wohnt
Stromkosten konkret senken – im Beispiel über 600 Euro pro Jahr nach Abzug aller Kosten
Sauberer Solarstrom direkt vom Dach der eigenen WEG
Unabhängiger von steigenden Strompreisen am Markt
Geringe Eigeninvestition durch anteilige Beteiligung an einer gemeinschaftlich betriebenen PV-Anlage
Wer die WEG-Wohnung vermietet
Günstigerer Strom als Mieter-Vorteil: relevant für Mieter-Akzeptanz und Vermietbarkeit
Immobilienwert messbar heben: die WEG-Wohnung wird auf dem Markt anders bewertet
ESG-Profil verbessern: relevant bei institutionellen Eigentümern oder Refinanzierung
Modernisierung der Liegenschaft, die über die gesamte Anlagenlaufzeit wertstabil bleibt

In vier Schritten zum Beschluss und Betrieb

1
Wirtschaftlichkeitsberechnung
Wir beraten die WEG unverbindlich und erstellen die Wirtschaftlichkeitsrechnung – Investition, Erträge, Amortisation, Ersparnis je Wohnung, Aufteilungsschlüssel.
2
TOP und Beschlussvorlage
Aufsetzen des Tagesordnungspunkts „Errichtung einer PV-Anlage und Abschluss von Gebäudestromnutzungsverträgen“. Beschlussvorlage als Vorbereitung an die Eigentümer.
3
Eigentümerversammlung und Beschluss
Beschluss zur baulichen Veränderung mit einfacher Mehrheit nach §20 Abs. 1 WEG. Beschluss zur Kostenverteilung: Kosten tragen nur zustimmende Eigentümer (§21 Abs. 3 WEG), Ausnahmen über doppelt qualifizierte Mehrheit oder Doppelbeschluss.
4
Umsetzung mit VREY und Fachpartner
Anlagenbau, Messtechnik-Installation, Onboarding der Software, Inbetriebnahme der Anlage und Abschluss der Gebäudestromnutzungsverträge.
Referenzen

Das sagen Kunden

Für die technische und organisatorische Realisierung [der GGV] haben wir uns für die Zusammenarbeit mit VREY entschieden – und möchten diese Wahl ausdrücklich empfehlen. Die Umsetzung der GGV erfordert rechtliche Sicherheit, technische Kompetenz und transparente Prozesse. VREY bietet all dies und entlastet Wohnungsunternehmen erheblich. Wir sehen VREY als verlässlichen Partner für die erfolgreiche Einführung von GGV in der Wohnungswirtschaft.

Frank Hermann
Geschäftsführender Vorstand, St. Bruno-Werk eG

Wir freuen uns mit VREY einen starken Partner für die reibungslose Umsetzung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung gefunden zu haben

Peter Waldmann
Geschäftsführer EPC strrom

Um die Energiewende lokal voranzubringen, habe ich auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern PV-Anlagen errichtet. Dabei treibt mich nicht die Einspeisung, sondern der größtmögliche Verbrauch im Haus. Die gesetzliche Möglichkeit der GGV finde ich sehr pragmatisch und viel einfacher als die „alten“ Mieterstromkonzepte. Nach einem Jahr vergeblicher Suche nach einem Messstellenbetreiber der das Konzept umsetzt bin ich auf die Firma VREY gestoßen. Ich freue mich das jetzt Mieter unkompliziert vom günstigeren PV-Strom vom eigenen Dach profitieren können. Ich arbeite weiter daran so wenig wie möglich PV-Strom ins Netz zu speisen.

Tobias Lexhaller
Anlagenbetreiber & Geschäftsführer der Energiewende einfach machen GmbH

Solarstrom für Wohnungseigentümergemeinschaften – in vier Minuten erklärt

Kostenloses Infopaket

Infopaket und Beschlussvorlage für WEGs kostenlos herunterladen

Was Eigentümer, Beiräte und Verwalter brauchen, um den Beschluss vorzubereiten – in einem Paket zusammengefasst.

Beschlussvorlage für die Eigentümerversammlung
Info-PDF zu GGV und Gebäudestromnutzung
Kompakte Einführung in Grundlagen und Umsetzung
Wirtschaftlichkeit anhand eines Beispielobjekts
Antworten auf die häufigsten Eigentümer-Fragen
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Häufige Fragen privater Vermieter

Welche Mehrheit braucht der Beschluss?

Für die bauliche Veränderung (Errichtung der PV-Anlage) reicht die einfache Mehrheit nach §20 Abs. 1 WEG. Die Kostenverteilung trifft grundsätzlich nur die zustimmenden Eigentümer (§21 Abs. 3 WEG). Soll die Kostenverteilung anders geregelt werden, ist eine doppelt qualifizierte Mehrheit oder ein Doppelbeschluss erforderlich. Wir konkretisieren das in der Beschlussvorlage für Ihre WEG.

Was passiert, wenn ein Eigentümer nicht teilnehmen will?

Eigentümer selbst sind nicht „Teilnehmer“ des Solarstrom-Angebots, sondern die selbstnutzenden Eigentümer oder Mieter in den Wohneinheiten. Die Teilnahme der Bewohner ist freiwillig.

Wer kann an der GGV teilnehmen?

Selbstnutzende Eigentümer und Mieter in den Wohneinheiten der WEG. Allgemeinstrom (Treppenhausbeleuchtung, Aufzug) kann ebenfalls aus der Anlage versorgt werden.

Was kostet die Umsetzung?

Die einmaligen Kosten setzen sich zusammen aus PV-Anlage, Smart-Meter-Setup und VREY-Projektierung. Laufende Kosten sind die Softwaregebühr je Zähler. Konkrete Zahlen liefert die Wirtschaftlichkeitsrechnung.

Brauche ich einen neuen Stromvertrag?

Nein. Bei GGV behalten Sie Ihren Reststromvertrag. Sie schließen zusätzlich einen Gebäudestromnutzungsvertrag mit der WEG ab und beziehen den Solarstrom-Anteil zum vereinbarten Preis.

Wer schließt den Vertrag mit den Bewohnern – die WEG oder einzelne Eigentümer?

Bei GGV ist die WEG als Gemeinschaft Betreiberin. Gebäudestromnutzungsverträge laufen zwischen WEG und teilnehmenden Wohneinheiten. VREY übernimmt Messstellenbetrieb, Abrechnung und Zahlungsabwicklung im Auftrag der WEG.

Was passiert mit überschussigem Solarstrom?

Was nicht im Gebäude verbraucht wird, wird über die Überschusseinspeisung ins Netz eingespeist – mit EEG-Vergütung an die WEG.

Wie wird der Strom aufgeteilt?

VREY misst wohnungsgenau über Smart Meter und teilt den Solarstrom nach einem im Beschluss festgelegten Schlüssel zu – üblich ist die dynamische Verteilung nach tatsächlichem Verbrauch.

Wie wird der Strompreis festgelegt?

Bei GGV haben Sie freie Preisgestaltung. Üblich sind 10 bis 20 Prozent unter dem Grundversorgertarif – das macht den Vorteil für die teilnehmenden Eigentümer und Bewohner sichtbar, ohne die Wirtschaftlichkeit der Anlage zu untergraben.