Verkaufen Sie Solarstrom an Ihre Mieter – ohne selbst abzurechnen, einzuziehen und zu mahnen
VREY rechnet je Teilnehmer ab, versendet Rechnungen, zieht per Lastschrift ein und zahlt den Erlös an Sie aus – für GGV und Mieterstrom.















Was Abrechnung im Solarstrombetrieb tatsächlich umfasst
Solarstrom verkaufen heißt mehr als “nur” einmal im Jahr eine Rechnung schreiben. Energiemengen müssen wohnungsgenau erfasst, abgerechnet, Zahlungen eingezogen und Erlöse sauber an den Betreiber ausgezahlt werden – Monat für Monat, auch bei unterjährigen Mieterwechseln.

Solarstrommenge je Teilnehmer auf Basis der Smart-Meter-Daten – bei Mieterstrom inklusive Reststromanteil.

Monatliche oder jährliche Rechnungen je Bewohner, mit korrekter Umsatzsteuer und allen rechtlich nötigen Angaben.

SEPA-Lastschrift mit Mandatsverwaltung, Rückläufer-Handling und gemeinsam definierten Mahnstufen.

Erlösbündelung, monatliche Auszahlung an Sie und Export für Verwaltung und Buchhaltung.
Vom wohnungsgenauen Verbrauch bis zur Auszahlung an Sie
VREY rechnet je Teilnehmer ab, versendet Rechnungen, zieht per Lastschrift ein und zahlt den Erlös an Sie aus – auf Basis der eigenen Messdaten, ohne Datenexport oder externe Schnittstellen
Aus einer Hand: Abrechnung auf Basis der Messdaten, die VREY selbst erhebt
Wenn Messstellenbetrieb und Abrechnung getrennte Anbieter sind, muss jeden Monat exportiert, importiert und manuell abgeglichen werden. Zusätzliche Schnittstellen und unklare Verantwortlichkeiten führen zu Störfällen. VREY bündelt Messstellenbetrieb und Abrechnung. Aus einer Hand, ohne Umwege.


So läuft Ihre Abrechnung mit VREY
Vier Schritte vom Setup bis zur ersten Auszahlung.








Häufige Fragen
Wie oft wird abgerechnet – monatlich oder jährlich?
Standard ist monatlich, jährliche Abrechnung ist möglich. Wir stimmen den gewünschten Tonus im Zuge Ihrer Projekte gemeinsam ab.
Brauche ich eine eigene Buchhaltung für den Solarstromverkauf?
Nein. VREY rechnet in Ihrem Namen ab, zieht Zahlungen ein und zahlt den Erlös an Sie aus. Für Ihre eigene Buchhaltung erhalten Sie monatliche Exporte mit allen Werten – keine separate Abrechnungsinfrastruktur auf Ihrer Seite nötig.
Was passiert, wenn ein Bewohner nicht zahlt?
VREY übernimmt das automatisierte Mahnwesen je Teilnehmer – Zahlungserinnerungen und Mahnstufen nach definierten Regeln. Sie müssen sich nicht selbst darum kümmern. Im Eskalationsfall stimmen wir die nächsten Schritte mit Ihnen ab.
Was passiert beim Mieterwechsel?
Sie teilen VREY den Mieterwechsel mit. VREY übernimmt die Anpassung in der VREY App. Der neue Bewohner entscheidet selbst, ob er am Solarstromangebot teilnimmt. Üblicherweise wird der neue Vertrag im Zuge der Neuvermietung von Ihnen geschlossen.
Wie wird der Preis pro Kilowattstunde festgelegt?
Bei GGV haben Sie freie Preisgestaltung. Bei Mieterstrom liegt die Obergrenze bei 90 Prozent des Grundversorgertarifs im jeweiligen Netzgebiet, plus Mieterstromzuschlag nach EEG. Im Rahmen der Modellprüfung empfehlen wir Ihnen einen wirtschaftlich sinnvollen Preis.
Wie wird die Umsatzsteuer behandelt?
Basierend auf unseren Erfahrungswerten und in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater prüfen wir Ihre individuelle Situation. VREY weist die etwaige Umsatzsteuer korrekt auf den Bewohnerrechnungen aus und liefert die Daten für Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung mit dem monatlichen Export.





