Für Projektentwickler

Übergeben Sie Neubauten mit fertigem Solarstrommodell – Käufer erhalten ein Objekt, das vom ersten Tag Erlöse generiert

VREY plant Solarstrommodell, Messstellenbetrieb, Abrechnung und Zahlungsabwicklung schon während der Bauphase – ready to operate bei Übergabe.

Solarstrommodell als Verkaufsargument im Neubau
Koordination mit Solarteur und Netzbetreiber inklusive
Übergabe an Käufer oder Eigenbetrieb in jeder Phase möglich
Bekannt aus Magazinen wie
Immobilienmanager
Die Wohnungswirtschaft
Gebäude-Energieberater
Immobilien Zeitung
Deutsche Startups
Immocation
PV Magazine
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Warum Projektentwickler beim minimalen PV-Setup landen

PV ist im Neubau Pflicht in den meisten Bundesländern. Trotzdem entscheiden sich viele Entwickler für die minimale Erfüllung – Allgemeinstrom plus Überschusseinspeisung. Vier Fragen treiben diese Wahl:

Wie wird die PV-Pflicht zum Verkaufsargument?
Pflicht erfüllen ist eine Sache. Die Anlage so aufzusetzen, dass sie Käufern und Bewohnern Mehrwert bringt, eine andere – ohne Modellklarheit wird das Verkaufsargument liegen gelassen.
Wer koordiniert in der Bauphase?
Solarteur, Messstellenbetreiber, Abrechnungsdienstleister, Netzbetreiber – ohne einen integrierten Partner ist die Koordination ein Sonderfall pro Projekt.
Wann muss das Solarstrommodell in die Planung?
Anlagengröße, Zähleranordnung, Messkonzept beeinflussen die spätere Wirtschaftlichkeit – wenn diese Entscheidungen ohne Modellsicht getroffen werden, bleibt Potenzial liegen.
Was läuft beim Käufer nach Übergabe weiter?
Ohne klares Übergabe-Konzept entstehen offene Themen, die nach Verkaufsabschluss bei Ihnen oder beim Käufer auflaufen.

VREY beantwortet alle vier Fragen im Erstgespräch und plant das Solarstrommodell parallel zur Bauplanung.
Status quo

Allgemeinstrom plus Überschusseinspeisung – die minimale PV-Pflicht-Antwort

Allgemeinstrom plus Überschusseinspeisung erfüllt die PV-Pflicht formal. Sie holt aber kein Verkaufsargument aus der Anlage und kein Erlöspotenzial für Käufer und Bewohner. Wer das Solarstrommodell mitliefert, verkauft kein Gebäude mit PV-Anlage – sondern ein Gebäude mit funktionierendem Stromverkaufsmodell. Das ist ein anderer Asset-Wert.

Regulatorik

PV-Pflicht im Neubau – Stand pro Bundesland

Die meisten Bundesländer haben mittlerweile eine PV-Pflicht für Neubauten. Der konkrete Stichtag und die Anforderung an die Dachfläche unterscheiden sich.

Neubau
Sanierung
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Baden-Württemberg
seit 01.05.2022
seit 01.01.2023
Bayern
seit 01.01.2025 (Soll-Vorschrift)
seit 01.01.2025 (Soll)
Berlin
seit 01.01.2023 (ab 50 m²)
seit 01.01.2023
Bremen
seit 01.07.2025
seit 01.07.2024
Hamburg
seit 2023 (ab 50 m²)
seit 2024
Niedersachsen
seit 01.01.2025
seit 2026
Nordrhein-Westfalen
seit 2025
seit 01.01.2026
Schleswig-Holstein
ab Bauantrag 29.03.2026
-
Das Modell

So funktioniert GGV im Neubau

Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung verkauft der Anlagenbetreiber – Käufer, Eigentümer oder WEG – den Solarstrom vom Dach direkt an die Bewohner. Den Reststrom bezieht jeder Bewohner über den eigenen Versorger. Damit verkauft der Betreiber Solarstrom, ohne zum Vollversorger zu werden.

Teilversorgung mit Solarstrom durch den Betreiber
Die PV-Anlage steht im Eigentum des Käufers oder Erstbetreibers. VREYs Smart Meter messen wohnungsgenau. Überschuss geht ins Netz – mit EEG-Vergütung an den Betreiber.
Reststromlieferung durch Energieversorger
Bewohner schließen Reststromverträge mit ihrem frei gewählten Energieversorger. Im Neubau ist die Bewohner-Akzeptanz für GGV besonders hoch, weil keine bestehenden Verträge umgestellt werden müssen.
Modellvergleich

GGV oder Mieterstrom im Neubau

Im Neubau ist Mieterstrom häufiger die wirtschaftlich passende Wahl: Bewohner ziehen ohne bestehenden Stromvertrag ein, der Mieterstromzuschlag wird mitgenommen, die Grundgebühr je Teilnehmer deckt die operativen Kosten, die Akzeptanz ist hoch. GGV passt besser bei Eigentumswohnungs-Bauten, wenn der Käufer Vollversorgerpflichten vermeiden will oder es Gewerbesteuer zu vermeiden gilt.

GGV
Mieterstrom
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Eignung im Neubau
Eigentumswohnungs-Bau, Aufwandsminimierung
Vermietungs-Neubau, Renditemaximierung
Reststromlieferung
Bewohner wählt selbst
Käufer oder Erstbetreiber liefert auch Reststrom
Förderung
Keine explizite
Mieterstromzuschlag nach EEG
Bewohner-Akzeptanz im Neubau
80 Prozent und mehr
40 bis 65 Prozent
Aufwand nach Übergabe
Niedrig
Höher durch Vollversorgerpflichten
Umsetzung mit VREY
Komplettes Setup, ready to operate
Komplettes Setup, ready to operate
Leistungen

Was VREY für Ihr Neubauprojekt übernimmt

Modellplanung in der Bauphase

GGV oder Mieterstrom-Modell schon während Planung und Bau aufgesetzt – Messkonzept, Verträge und Netzbetreiber-Abstimmung kommen rechtzeitig zur Übergabe.

Messstellenbetrieb ab Inbetriebnahme

Smart-Meter-Installation, virtuelle Summenzählung und Marktkommunikation – ohne Wandlerschrank, ohne separate Box im Keller.

Abrechnung und Zahlungsabwicklung

Vom ersten Bewohner-Einzug an: wohnungsgenaue Abrechnung, Lastschrift und Auszahlung an den Käufer oder Erstbetreiber – inklusive Buchhaltungs-Export.

Übergabe

Ready to operate bei Übergabe an den Käufer

Das Solarstrommodell ist nicht nur installiert. Es ist eingerichtet, angemeldet und betriebsbereit. Der Käufer übernimmt ein Objekt, das ab dem ersten Bewohner-Einzug Erlöse generiert – ohne selbst Verträge schließen oder Anmeldungen tätigen zu müssen.

Während der Bauphase
VREY plant Modell, Messkonzept und Verträge parallel zum Anlagenbau. Anmeldungen beim Netzbetreiber laufen rechtzeitig vor Inbetriebnahme.
Bei Übergabe
Das Solarstrommodell ist betriebsbereit. Vertragsstrukturen für Erstbewohner liegen bereit und können bei Einzug geschlossen werden. Käufer erhält ein dokumentiertes Setup.
Im laufenden Betrieb
VREY übernimmt Messung, Abrechnung und Zahlungsabwicklung dauerhaft. Erlöse fließen an den Käufer oder Erstbetreiber – ohne Operations-Verantwortung beim Entwickler.

Die Vorteile von Projektentwicklern mit VREY

PV-Pflicht und Verkaufsargument in einem
Die PV-Pflicht wird mit GGV oder Mieterstrom zum aktiven Verkaufsargument – Käufer erhalten ein Objekt mit funktionierendem Stromverkaufsmodell, nicht nur mit einer Anlage auf dem Dach.
Asset-Wert beim Verkauf steigern
Eine Anlage, die laufende Erlöse generiert, hebt den Objektwert messbar – relevant für Käufer-Verhandlungen und Renditerechnung des Objekts.
Übergabe ohne offene Energie-Themen
Käufer übernimmt ein Setup, das ab Tag 1 läuft. Keine Nacharbeit, keine zusätzlichen Verträge, keine offenen Messstellenbetriebs-Fragen nach Notartermin.
Solarteur-Koordination inklusive
VREY stimmt Messkonzept und Smart-Meter-Installation direkt mit Ihrem Solarteur ab – kein zusätzlicher Koordinationsaufwand bei Ihnen, kein Sonderfall pro Projekt.

So läuft Ihr Neubauprojekt mit VREY

1
Frühe Einbindung in der Planungsphase
Idealerweise vor der finalen PV-Anlagenplanung. Anlagengröße, Zähleranordnung und Messkonzept beeinflussen die Wirtschaftlichkeit des Solarstrommodells.
2
Modellauswahl und Vertragsvorbereitung
GGV oder Mieterstrom, Netzbetreiber-Abstimmung, Mieterstromzuschlags-Anmeldung, Vertragsunterlagen für Käufer oder Erstbetreiber.
3
Installation und Inbetriebnahme
Smart-Meter-Installation parallel zur Anlagen-Inbetriebnahme, in enger Abstimmung mit dem Generalunternehmer. Vertragsunterlagen für die Erstbewohner liegen bereit.
4
Übergabe an Käufer oder Eigenbetrieb
VREY läuft im laufenden Betrieb weiter – beim Käufer, im Verwaltungs-Setup oder als Eigenbetrieb des Entwicklers. Standardisierte Übergänge bei Eigentümerwechsel.

Das sagen Projektentwickler

Um die Energiewende lokal voranzubringen, habe ich auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern PV-Anlagen errichtet. Dabei treibt mich nicht die Einspeisung, sondern der größtmögliche Verbrauch im Haus. Die gesetzliche Möglichkeit der GGV finde ich sehr pragmatisch und viel einfacher als die „alten“ Mieterstromkonzepte. Nach einem Jahr vergeblicher Suche nach einem Messstellenbetreiber der das Konzept umsetzt bin ich auf die Firma VREY gestoßen. Ich freue mich das jetzt Mieter unkompliziert vom günstigeren PV-Strom vom eigenen Dach profitieren können. Ich arbeite weiter daran so wenig wie möglich PV-Strom ins Netz zu speisen.
Tobias Lexhaller
Anlagenbetreiber & Geschäftsführer der Energiewende einfach machen GmbH
Projektentwickler

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5
Wohneinheiten
32 kWp + Speicher
PV-Leistung
Stadtwerke Fürstenfeldbruck
Netzbetreiber
Fürstenfeldbruck
Standort
Um die Energiewende lokal voranzubringen, habe ich auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern PV-Anlagen errichtet. Dabei treibt mich nicht die Einspeisung, sondern der größtmögliche Verbrauch im Haus. Die gesetzliche Möglichkeit der GGV finde ich sehr pragmatisch und viel einfacher als die „alten“ Mieterstromkonzepte. Nach einem Jahr vergeblicher Suche nach einem Messstellenbetreiber der das Konzept umsetzt bin ich auf die Firma VREY gestoßen. Ich freue mich das jetzt Mieter unkompliziert vom günstigeren PV-Strom vom eigenen Dach profitieren können. Ich arbeite weiter daran so wenig wie möglich PV-Strom ins Netz zu speisen.
Tobias Lexhaller
,
Anlagenbetreiber & Geschäftsführer der Energiewende einfach machen GmbH

Häufige Fragen von Projektentwicklern

Wann sollten wir VREY einbinden?

Idealerweise in der Planungsphase, vor Festlegung von Anlagengröße und Zähleranordnung. Das maximiert Wirtschaftlichkeit und vermeidet Nachjustierung. Wir steigen aber auch in spätere Phasen ein.

Bleibt VREY auch nach Übergabe an den Käufer Vertragspartner?

Ja. VREY-Verträge laufen mit dem aktiven Betreiber – das kann der Entwickler in der Übergangsphase oder der Käufer ab Verkauf sein. Übergänge sind standardisiert und werden ohne Betriebsunterbrechung abgewickelt.

Wie kommunizieren wir das Solarstrommodell an Käufer?

Wir liefern Verkaufsunterlagen und ein Datenblatt zum Stromverkaufsmodell, das in Käufer-Gespräche und Exposés eingebunden werden kann. Weitere Unterlagen können individuell abgestimmt werden.

Was passiert bei Eigentumswohnungs-Bauten – schließt die WEG den Vertrag oder einzelne Eigentümer?

Bei Eigentumswohnungs-Bauten wird i.d.R. die spätere WEG Anlagenbetreiber – VREY-Verträge laufen mit der WEG, sobald sie konstituiert ist. Bis dahin ist der Entwickler oder ein Treuhänder Vertragspartner für die einmaligen Aufwände.

Was passiert, wenn das Projekt verzögert wird?

VREY-Verträge sind an die Inbetriebnahme der Anlage gekoppelt – Verzögerungen im Bau verzögern die VREY-Inbetriebnahme entsprechend, ohne Mehrkosten.

Können wir den Mieterstromzuschlag mitnehmen?

Bei Mieterstrom: ja. VREY meldet den Mieterstromzuschlag beim Netzbetreiber an und prüft die Förderfähigkeit der Anlage. Bei GGV gibt es keinen expliziten Zuschlag.

Was kostet uns das im Bauprojekt?

VREY-Kosten teilen sich in einmalige Setup-Kosten und laufende Kosten je Zähler. In der Wirtschaftlichkeitsrechnung sehen Sie direkt, wie sich diese Kosten gegen Solarstromerlöse und Asset-Wert-Uplift verhalten.

Welche PV-Anlagengröße brauchen wir?

Im Neubau ist eine PV-Anlage von 0,8 bis 2 kWp pro Wohneinheit eine typische Auslegung. Die genaue Größe hängt von Bundesland, Verbrauch und Investitionskosten ab. Wir empfehlen die wirtschaftlich passende Auslegung im Erstgespräch.