Übergeben Sie Neubauten mit fertigem Solarstrommodell – Käufer erhalten ein Objekt, das vom ersten Tag Erlöse generiert
VREY plant Solarstrommodell, Messstellenbetrieb, Abrechnung und Zahlungsabwicklung schon während der Bauphase – ready to operate bei Übergabe.















Warum Projektentwickler beim minimalen PV-Setup landen
PV ist im Neubau Pflicht in den meisten Bundesländern. Trotzdem entscheiden sich viele Entwickler für die minimale Erfüllung – Allgemeinstrom plus Überschusseinspeisung. Vier Fragen treiben diese Wahl:
VREY beantwortet alle vier Fragen im Erstgespräch und plant das Solarstrommodell parallel zur Bauplanung.
Allgemeinstrom plus Überschusseinspeisung – die minimale PV-Pflicht-Antwort
Allgemeinstrom plus Überschusseinspeisung erfüllt die PV-Pflicht formal. Sie holt aber kein Verkaufsargument aus der Anlage und kein Erlöspotenzial für Käufer und Bewohner. Wer das Solarstrommodell mitliefert, verkauft kein Gebäude mit PV-Anlage – sondern ein Gebäude mit funktionierendem Stromverkaufsmodell. Das ist ein anderer Asset-Wert.
PV-Pflicht im Neubau – Stand pro Bundesland
Die meisten Bundesländer haben mittlerweile eine PV-Pflicht für Neubauten. Der konkrete Stichtag und die Anforderung an die Dachfläche unterscheiden sich.









So funktioniert GGV im Neubau
Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung verkauft der Anlagenbetreiber – Käufer, Eigentümer oder WEG – den Solarstrom vom Dach direkt an die Bewohner. Den Reststrom bezieht jeder Bewohner über den eigenen Versorger. Damit verkauft der Betreiber Solarstrom, ohne zum Vollversorger zu werden.

GGV oder Mieterstrom im Neubau
Im Neubau ist Mieterstrom häufiger die wirtschaftlich passende Wahl: Bewohner ziehen ohne bestehenden Stromvertrag ein, der Mieterstromzuschlag wird mitgenommen, die Grundgebühr je Teilnehmer deckt die operativen Kosten, die Akzeptanz ist hoch. GGV passt besser bei Eigentumswohnungs-Bauten, wenn der Käufer Vollversorgerpflichten vermeiden will oder es Gewerbesteuer zu vermeiden gilt.

Was VREY für Ihr Neubauprojekt übernimmt


Ready to operate bei Übergabe an den Käufer
Das Solarstrommodell ist nicht nur installiert. Es ist eingerichtet, angemeldet und betriebsbereit. Der Käufer übernimmt ein Objekt, das ab dem ersten Bewohner-Einzug Erlöse generiert – ohne selbst Verträge schließen oder Anmeldungen tätigen zu müssen.
Die Vorteile von Projektentwicklern mit VREY
So läuft Ihr Neubauprojekt mit VREY








Das sagen Projektentwickler
Häufige Fragen von Projektentwicklern
Wann sollten wir VREY einbinden?
Idealerweise in der Planungsphase, vor Festlegung von Anlagengröße und Zähleranordnung. Das maximiert Wirtschaftlichkeit und vermeidet Nachjustierung. Wir steigen aber auch in spätere Phasen ein.
Bleibt VREY auch nach Übergabe an den Käufer Vertragspartner?
Ja. VREY-Verträge laufen mit dem aktiven Betreiber – das kann der Entwickler in der Übergangsphase oder der Käufer ab Verkauf sein. Übergänge sind standardisiert und werden ohne Betriebsunterbrechung abgewickelt.
Wie kommunizieren wir das Solarstrommodell an Käufer?
Wir liefern Verkaufsunterlagen und ein Datenblatt zum Stromverkaufsmodell, das in Käufer-Gespräche und Exposés eingebunden werden kann. Weitere Unterlagen können individuell abgestimmt werden.
Was passiert bei Eigentumswohnungs-Bauten – schließt die WEG den Vertrag oder einzelne Eigentümer?
Bei Eigentumswohnungs-Bauten wird i.d.R. die spätere WEG Anlagenbetreiber – VREY-Verträge laufen mit der WEG, sobald sie konstituiert ist. Bis dahin ist der Entwickler oder ein Treuhänder Vertragspartner für die einmaligen Aufwände.
Was passiert, wenn das Projekt verzögert wird?
VREY-Verträge sind an die Inbetriebnahme der Anlage gekoppelt – Verzögerungen im Bau verzögern die VREY-Inbetriebnahme entsprechend, ohne Mehrkosten.
Können wir den Mieterstromzuschlag mitnehmen?
Bei Mieterstrom: ja. VREY meldet den Mieterstromzuschlag beim Netzbetreiber an und prüft die Förderfähigkeit der Anlage. Bei GGV gibt es keinen expliziten Zuschlag.
Was kostet uns das im Bauprojekt?
VREY-Kosten teilen sich in einmalige Setup-Kosten und laufende Kosten je Zähler. In der Wirtschaftlichkeitsrechnung sehen Sie direkt, wie sich diese Kosten gegen Solarstromerlöse und Asset-Wert-Uplift verhalten.
Welche PV-Anlagengröße brauchen wir?
Im Neubau ist eine PV-Anlage von 0,8 bis 2 kWp pro Wohneinheit eine typische Auslegung. Die genaue Größe hängt von Bundesland, Verbrauch und Investitionskosten ab. Wir empfehlen die wirtschaftlich passende Auslegung im Erstgespräch.










