Verkaufen Sie Solarstrom an Ihre Mieter – ohne Vollversorgerpflichten und mit minimalem Aufwand
VREY beantwortet die drei Fragen, die Vermieter monatelang zurückhalten: was es kostet, was es bringt und was Sie selbst tun müssen. Messstellenbetrieb, Abrechnung und Zahlungsabwicklung übernimmt VREY für GGV und Mieterstrom.















Liefern Sie nur den Solarstrom.
Nicht den Reststrom.
GGV ist seit Mai 2024 im §42b EnWG geregelt. Sie verkaufen den Solarstrom vom eigenen Dach an die Bewohner Ihres Mehrfamilienhauses. Den Reststrom bezieht jeder Bewohner weiterhin über seinen frei wählbaren Versorger. Das hat einen praktischen Effekt: Sie werden nicht zum Energieversorger und tragen keine Vollversorgerpflichten. Gleichzeitig steigt die Teilnahmequote im Vergleich zum klassischen Mieterstrom deutlich.
Sie liefern den Strom vom eigenen Dach. Den Reststrom bezieht der Bewohner weiter beim eigenen Versorger.
Reststrom bezieht jeder Mieter weiter über den Versorger seiner Wahl.
Sie werden nicht zum Energielieferanten und übernehmen keine Lieferantenpflichten nach EnWG.
Warum 85 Prozent unserer Kunden GGV wählen
GGV bringt höhere Erlöse als Volleinspeisung und höhere Teilnahmequoten als Mieterstrom. Der Grund: maximale Transparenz, einfacherer Wechsel für Ihre Bewohner.

Das übernimmt VREY für Sie

VREY rechnet Wirtschaftlichkeit, Aufwand und Mieterperspektive für Ihr konkretes Objekt durch und gibt eine klare Modellempfehlung. Passt GGV, übernehmen wir das Projekt bis in den laufenden Betrieb. Alles aus einer Hand.

VREY ist selbst BDEW-zertifizierter wettbewerblicher Messstellenbetreiber, misst den Solarstrom je Wohnung und übernimmt die gesamte Marktkommunikation. Sie machen Ihr GGV-Projekt möglich, ohne auf den grundzuständigen Messstellenbetreiber angewiesen zu sein.

Solarstrom muss wohnungsgenau abgerechnet, eingezogen und dem Betreiber ausgezahlt werden. Wer das intern stemmt, baut faktisch einen eigenen Versorger auf. Mit VREY entfällt diese Last für Sie: VREY rechnet in Ihrem Namen je Teilnehmer ab, versendet Rechnungen, zieht per Lastschrift ein und zahlt den Erlös an Sie aus. Sie erhalten laufende Einnahmen aus dem Solarstromverkauf, ohne eine eigene Abrechnungs- und Zahlungsstruktur aufzubauen.
Was GGV-Projekte mit VREY heute liefern.
Konkrete Zahlen aus unseren laufenden Projekten.

Rechenbeispiel anhand einer durchschnittlichen Immobilie

So läuft Ihr GGV-Projekt mit VREY
Der Wechsel des Messstellenbetreibers ist gesetzlich frei möglich, standardisiert und in der Regel innerhalb weniger Wochen abgeschlossen.








Was Kunden mit VREY umgesetzt haben
Häufige Fragen
Werde ich durch GGV gewerbesteuerpflichtig?
Für Anlagen unter 30 kWp gelten die Solarstromerlöse als nicht-gewerbliche Einnahmen. Gerne teilen wir unsere zahlreichen Erfahrungen mit Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Holdings. Im Grenzfall sollte ein Steuerberater konsultiert werden.
Können Bewohner ablehnen?
Ja. Die Teilnahme an GGV ist freiwillig, niemand muss umsteigen. In unseren Projekten liegt die Teilnahmequote regelmäßig über 80 Prozent.
Brauche ich eine neue PV-Anlage?
Nein. GGV funktioniert mit neuen und bestehenden PV-Anlagen. Bei Bestandsanlagen prüfen wir Anlagengröße, technische Anbindung und Zählerstruktur im Erstgespräch.
Was passiert bei einem Mieterwechsel?
Sie teilen VREY den Mieterwechsel mit. VREY übernimmt die Anpassung in der VREY App. Der neue Bewohner entscheidet selbst, ob er am Solarstromangebot teilnimmt. Üblicherweise wird der neue Vertrag im Zuge der Neuvermietung von Ihnen geschlossen.
Ich habe gehört, GGV geht nicht. Stimmt das?
Diese Auskunft kommt häufig von Netzbetreibern oder Solarteuren, die GGV operativ nicht abbilden können. Technisch und regulatorisch funktioniert GGV seit Inkrafttreten des §42b EnWG im Mai 2024. Mit VREY als BDEW-zertifizierten Messstellenbetreiber ist die Umsetzung möglich. Das beweisen unsere Projekte deutschlandweit.
Ab welcher Gebäudegröße lohnt sich GGV?
Wirtschaftlich am attraktivsten ist es ab 5 Wohneinheiten. Darunter ist eine individuelle Prüfung notwendig – gerade die Immobilienwertsteigerung kann den Solarstromverkauf auch in kleineren Objekten wirtschaftlich machen. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsrechnung prüfen wir Ihr konkretes Objekt.









